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Es gibt 7 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben V beginnen.
Verfahrens-Kosten, Masse-Kosten
Bei einem Privat-Konkurs können für die Schuldnerin oder den Schuldner zusätzliche Kosten entstehen. Das nennt man die Verfahrens-Kosten. Dazu zählen die Kosten für einen Insolvenz-Verwalter. Wenn Gläubiger-Schutzverbände die Gläubiger unterstützt haben, muss die Schuldnerin oder der Schuldner auch die dabei entstandenen Kosten bezahlen

Verjährung
Ein Anspruch oder ein Recht auf zum Beispiel Geld muss in einem bestimmten Zeitraum eingefordert werden. Wenn das nicht passiert, kann dieser Anspruch oder dieses Recht erlöschen. Manchmal versuchen Inkasso-Büros trotz Verjährung die Schulden einzutreiben. Niemand macht auf die Verjährung aufmerksam. Das muss die Schuldnerin oder der Schuldner selbst bei Gericht angeben.

Vermögen

Im Privat-Konkurs zählt zum Vermögen alles, was ein Mensch an
Geld und Eigentum hat.
Man unterscheidet dabei:
• Bewegliches Vermögen, pfändbare Gegenstände
(siehe Fahrnis-Exekution)
• Pfändbares Einkommen (siehe Lohn-Pfändung)
• Liegenschaften, das sind Haus, Wohnung, Grundstück
• Erträge aus Versicherungen, zum Beispiel Lebens-Versicherungen
• Bargeld
• Ersparnisse


Vermögens-Verwertung
Das Vermögen, das die Schuldnerin oder der Schuldner nicht unbedingt zum Leben braucht, wird im Privat-Konkurs verwertet. Das bedeutet, dass es verkauft und an die Gläubiger bezahlt wird. Ein Gerichts-Vollzieher kommt in die Wohnung und schaut nach, ob es noch verwertbare Dinge gibt.

Vermögens-Verzeichnis
Das gesamte Vermögen und das Einkommen müssen genau aufgeschrieben werden. Zum Einkommen zählen zum Beispiel der Lohn oder die Pension. Ein Konkurs kann nur dann beginnen, wenn das Vermögens-Verzeichnis vollständig ist. Falsche oder nicht vollständige Angaben sind strafbar!

Vertragliches Pfandrecht
Sie möchten einen Kredit bei einer Bank aufnehmen. Dann müssen Sie der Bank mit einem Vertrag erlauben, dass diese Ihr Vermögen oder Ihr Einkommen pfänden darf, wenn Sie den Kredit nicht zurückzahlen können.

Verzugs-Zinsen
Bezahlen Sie einen Kredit nicht in der vorgegebenen Frist, kann die Bank mehr Zinsen verlangen, als ausgemacht ist. Das sind die Verzugs-Zinsen. Es ist festgelegt, um wie viel diese Zinsen höher sein dürfen. Auch Gläubiger dürfen solche Verzugs-Zinsen verlangen. Dadurch können sehr schnell hohe Kosten entstehen.

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