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A B D E F G H I K L M O P R S T Ü V Z
Es gibt 4 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben Z beginnen.
Zahlungs-Befehl
Sie bezahlen die Schulden nicht zum vereinbarten Termin. Dann können sich die Gläubiger an das Gericht wenden und den Betrag einklagen. Das Gericht schreibt Ihnen dann einen Brief. Das ist der Zahlungs-Befehl. In diesem Brief werden Sie zum Zahlen des Betrages aufgefordert. Im Brief werden Sie die „verpflichtete Partei“ genannt. Wenn Sie nicht bezahlen, kommt es zu einer Pfändung. Das Gericht überprüft aber nicht, ob der Betrag auch tatsächlich stimmt. Deshalb sollten Sie immer ganz genau lesen, ob der Betrag richtig ist. Wenn etwas nicht stimmt, können Sie innerhalb von 4 Wochen einen Einspruch erheben. Dann müssen Sie nicht gleich zahlen, sondern es kommt zu einer Verhandlung bei Gericht. Die Kosten dafür muss die Person zahlen, die im Unrecht war.

Zahlungs-Plan
Im Rahmen eines Privat-Konkurses kann die Schuldnerin oder der Schuldner einen Zahlungs-Plan anbieten. Der Zahlungs-Plan ist in einem eigenen Kapitel beschrieben

Zins- und Exekutions-Stopp
Wird ein Privat-Konkurs eröffnet, dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Zinsen mehr verrechnet werden. Es dürfen auch keine Exekutionen mehr durchgeführt werden. Die Schulden werden also ab diesem Zeitpunkt nicht mehr höher. Scheitert der Privat-Konkurs aber, dann gelten wieder alle Schulden und Zinsen.

Zinsen
Wenn Sie zum Beispiel von einer Bank einen Kredit aufnehmen, müssen Sie nicht nur das geliehene Geld, sondern noch mehr Geld zurückzahlen. Dieses zusätzliche Geld nennt man Zinsen. Die Höhe der Zinsen ist in einem Vertrag festgelegt. Das nennt man den Zinssatz.

2022-07-25_asb_Schuldenwoerterbuch_Auflage3_EndV