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Es gibt 3 Namen in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben M beginnen.
Mahnung
Sie bezahlen eine Rechnung nicht rechtzeitig.
Der Mensch oder die Firma, dem oder der Sie Geld schulden, nennt
man Gläubiger. Dieser ruft Sie an oder schreibt Ihnen einen Brief.
Sie werden aufgefordert, die Rechnung zu bezahlen.
Das nennt man eine Mahnung.
Der Gläubiger müsste das gar nicht machen.
Er könnte auch gleich zu einem Inkasso-Büro oder zum Gericht
gehen.
Masse-Konto
Ein Privat-Konkurs wird bei Gericht eröffnet.
Für die Dauer des Insolvenz-Verfahrens richtet das Gericht
dazu ein Konto ein.
Dieses Konto nennt man Masse-Konto.
Die Schuldnerin oder der Schuldner und auch der Dritt-Schuldner
werden darüber informiert.
Auf dieses Konto werden während des Privat-Konkurses
alle Gelder eingezahlt, die durch eine Pfändung
zusammenkommen.
Auch das Geld, das durch den Verkauf von Vermögen hereinkommt,
wird auf das Masse-Konto eingezahlt.