Terminvereinbarung für das Einzelberatungsgespräch

Beim Erstkontakt, der in der Regel telefonisch erfolgt, werden grundsätzliche Informationen abgefragt. Es werden auch schriftliche Informationsunterlagen und Hilfswerkzeuge (Gläubigerliste, Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung und Informationsblatt) zugeschickt. Wenn Sie die drei  Punkte so gut als möglich erledigt haben (Siehe Vorbereitung >>>), kann sofort ein persönlicher Beratungstermin vereinbart werden.

Generell kann ein persönliches Beratungsgespräch nur nach Terminvereinbarung in Anspruch genommen werden. Je besser Sie darauf vorbereitet sind (Siehe Vorbereitung >>>), umso schneller können konkrete Änderungen eingeleitet werden.

Schon im ersten, persönlichen Gespräch sollten alle Ihre Fragen beantwortet werden. Ein möglichst vollständiger Überblick über Ihre finanzielle Lage ist dafür Voraussetzung.

 

Weitere Betreuung

Ziel ist es, rasch gemeinsame Lösungen für Ihre finanziellen Herausforderungen zu entwickeln. Verlässlichkeit bei unseren Terminen und Vereinbarungen sind dafür wichtige Grundpfeiler.

Auf ein seriöses Auftreten, Ihrer Gläubiger gegenüber, legen wir von der Schuldnerberatung Oberösterreich größten Wert. Daher wird erst dann für Sie bei Gläubigern interveniert, wenn ein ausreichend genaues Bild Ihrer Gesamtsituation, den besonderen Herausforderungen sowie Ihrer Verlässlichkeit vorliegt.

Wir behalten uns vor, das Beratungsverhältnis abzubrechen, wenn Termine und Ver­ein­barun­gen von Ihnen nicht eingehalten werden.

 

Was Sie sonst noch tun können…

Fristen beachten

Sollten Ihnen Gläubiger, Gerichte oder Behörden Fristen gesetzt haben, nehmen Sie diese ernst! Geben Sie diese Fristen beim Erstkontakt bekannt. Oft können wir telefonisch schnell und unkompliziert beraten.

Grundbedürfnisse absichern

Decken Sie mit dem Geld, das zur Verfügung steht, die elementaren Grundbedürfnisse ab. Miete, Strom, Heizung, Betriebskosten beim Wohnen, Gesundheitsausgaben und Ernährung für Sie und Ihre Angehörigen haben Vorrang vor allen anderen Kosten.

Versuchen Sie alle anderen Kosten, wenn möglich, zu minimieren oder das Einkommen zu erhöhen (Nebenjob, Überstunden, Steuerbefreiungen, Förderungen, Beihilfen etc.). Damit verhindern Sie eine Neuverschuldung.