Alle Wege führen zu einem schuldenfreien Leben.

Nach der Eröffnung Ihres Privatkonkurses und der Überprüfung, durch das Gericht, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung („Tagsatzung“).

Bei diesem Termin treffen sich Schuldner und Gläubiger im Gericht. Die Gläubiger stimmen über Ihren Rückzahlungsvorschlag ab. Diesen Vorschlag nennt man Zahlungsplan.

Weg 1: Der Zahlungsplan

Bei der Erstellung des  Zahlungsplans versuchen Sie sich selbst einzuschätzen. Sie stellen sich die Frage:

Welchen Betrag kann ich in den nächsten 3 bis 7 Jahren an meine Gläubiger monatlich bezahlen?

Hilfe zur Orientierung  bietet das Existenzminimum (siehe oben). Dieser Betrag muss jedem Menschen in Österreich für das Leben zur Verfügung stehen.

Die Schuldnerberatung OÖ hilft dabei, diese eigene Einschätzung in einen Zahlungsplan einzutragen!

Der Zahlungsplan wird mit den restlichen Formularen am Anfang des Privatkonkurses abgegeben (siehe oben). In der Gerichtsverhandlung entscheiden die Gläubiger darüber, ob sie mit diesem Vorschlag einverstanden sind.

Sprechen sich mehr als die Hälfte der Gläubiger in der Ge­richts­verhandlung für den Zahlungsplan aus, gilt der Vor­schlag als angenommen. Das heißt, Sie zahlen ab jetzt den selbst angebotenen Betrag an die Gläubiger. Mit Ihrer letzten Überweisungen an die Gläubiger sind Sie  schuldenfrei, wenn alle Regeln eingehalten wurden!

Die Schuldnerberatung OÖ unterstützt Sie bei der Formulierung des Zahlungs­plans. Wird dieser angenommen, erhalten Sie von uns einen

Ausschüttungsplan. Auf dem ist ersichtlich, wann Sie an wen, wieviel Geld bezahlen müssen.

Halten Sie diesen Plan ein, sind sie am Ende schuldenfrei!

Weg 2: Das Abschöpfungsverfahren

Wenn die Gläubiger den Zahlungsplan ablehnen, wird das Abschöpfungsverfahren eingeleitet. Das hat für Sie den Vorteil, dass die Gläubiger kein Recht zur Mitsprache haben. Das heißt, die Gläubiger werden nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind.

Das Abschöpfungsverfahren funktioniert wie eine Lohnpfändung. Sie leben weiterhin 3 oder 5 Jahre vom Existenz­mini­mum und die Gläubiger erhalten den pfändbaren Teil des Einkommens. Vom Gericht wird ein Treuhänder beauftragt. Das ist ein Verwalter, der das eingesammelte Geld an die Gläubiger gleichmäßig  verteilt.

Er setzt sich mit dem Arbeitgeber in Verbindung. Der Arbeit­ge­ber überweist Ihren monatlich gepfändeten Lohn auf ein Treuhand-Konto. Dort wird das Geld ein Jahr lang gesammelt. Dann an alle Gläubiger verteilt. Nach 3 oder 5 Jahren wird das Konto geschlossen. Der Treuhänder berichtet dem Gericht, wieviel Geld insgesamt an die Gläubiger überwiesen wurde. Das Gericht schließt den Konkurs ab.

Sie sind, wenn Sie alle Regeln eingehalten haben, schuldenfrei!

Weil im Abschöpfungsverfahren von Beginn an unklar ist, wieviel Geld Sie an die Gläubiger zahlen, müssen Sie sich an  In­for­ma­tions-­Pflich­ten halten.

Bei diesen Pflichten handelt es sich um Information an das Gericht und den Treuhänder, wenn sich etwas an Ihrer Situation ändert und Sie zum Beispiel:

  • eine neue Arbeit finden
  • in Krankenstand gehen
  • die Arbeit verlieren
  • gekündigt werden
  • ein Kind bekommen
  • heiraten
  • eine neue Adresse haben
  • in Pension gehen
  • erben oder im Glücksspiel gewinnen

Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an!
Wir freuen uns auf die Beantwortung und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung!

Telefonnummer: 0732 – 77 55 11
Zur Anmeldung >>>

Logo mit Aufschrift "Staatlich anerkannte Schuldenberatung"

Link Weiterführende Informationsmaterialien

Link FAQ´s