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Um die Schulden zu begleichen, wird bei einer gerichtlichen
Exekution das bewegliche Vermögen verkauft.
Dazu prüft der Gerichts-Vollzieher,
ob es pfändbare Gegenstände gibt.
Das sind zum Beispiel Möbel, Geräte oder Schmuck.
Mit dem Geld aus dem Verkauf können die Schulden
und die Kosten des Verfahrens bezahlt werden.
Es gibt aber auch unpfändbare Gegenstände.
Dazu gehören diese Dinge:
• Alle Gegenstände, die zu einer einfache Lebensführung
notwendig sind.
• Einfache Kleidung
• Nahrungsmittel und Heizmittel für 4 Wochen
• Gegenstände für die Berufs-Ausübung
• Lernbehelfe
• Höchstpersönliche Gegenstände wie zum Beispiel der Ehering
• Gegenstände, die nicht der Schuldnerin oder dem Schuldner
gehören. Das müssen die Schuldnerin oder der Schuldner
nachweisen können.
