Privatkonkurs – kurz und verständlich
Wenn Sie in Österreich Rechnungen nicht bezahlen, wendet sich Ihr Gläubiger an ein Gericht. Sie werden gepfändet. Dann erhält der Gläubiger einen Teil des Lohnes. Ihnen bleibt das Existenzminimum. Dieses Geld soll für die Bezahlung der laufenden Kosten und für eine bescheidene Lebensführung reichen.
Die Gläubiger dürfen aber weiterhin Zinsen für die Schulden verrechnen. Und den pfändbaren Teil des Lohnes bekommt nur ein Gläubiger. Andere Gläubiger bekommen – vorerst – kein Geld. Sie müssen warten, bis der erste Gläubiger sein ganzes Geld zurückbekommen hat. Sie dürfen jedoch weiter Zinsen verrechnen.
Es gibt Schuldner, die sich jeden Monat bemühen zu bezahlen und die versuchen mit dem Existenzminimum auszukommen. Trotzdem haben sie am Ende des Monats mehr Schulden. Und zwar deshalb, weil die verrechneten Zinsen der Gläubiger höher sind, als die monatlich geleisteten Zahlungen.
Diese Menschen sind dann in der „Zinsenspirale“. Sie hätten für immer Schulden und Pfändungen und wären ein Leben lang zahlungsunfähig.
Das will der Staat nicht. Für diese Menschen wurde die Gesamtvollstreckung und der Privatkonkurs entwickelt.
Manchmal wird durch eine Exekution des Gerichts die offenkundige Zahlungsunfähigkeit festgestellt. Dann kann ein Gläubiger die Gesamt-Vollstreckung beantragen. Das bedeutet, dass die Schuldner weiter gepfändet werden. Das pfändbare Einkommen teilen sich aber alle Gläubiger, jeden Monat gleich, auf. Da dies ewig dauern kann, nennen wir diese Situation auch ein „ewiger Konkurs“.
Um aus einem „ewigen Konkurs“ herauszukommen, können Schuldner auch einen eigenen Rückzahlungs-Vorschlag bei Gericht einreichen oder sich an eine Schuldenberatung wenden. Dann wird aus der Gesamt-Vollstreckung ein Privatkonkurs.
Ansonsten läuft das Verfahren grundsätzlich bis zur endgültigen Bezahlung der Forderungen.
Mit Hilfe der Schuldnerberatung OÖ werden im Privatkonkurs die Zinsen gestoppt und die Schulden erlassen, wenn man sich an die Pflichten hält.