Der erste Schritt in ein Leben ohne Schulden…

Der Konkurs wird über das Gericht eingeleitet. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (siehe oben), müssen noch Formulare vorbereitet werden.

Das Gericht überprüft die Angaben in den Formularen. Wenn alles passt, wird der Konkurs mit einem Schreiben vom Gericht eröffnet. Dieses Schreiben nennt man auch „Beschluss über die Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens“.

Dieses Schreiben bedeutet einen großen Schritt in ein Leben ohne Schulden:

Ab diesem Zeitpunkt dürfen die Gläubiger keine Zinsen mehr verrechnen.

Es dürfen keine Pfändungen mehr zugunsten einzelner Gläubiger durchgeführt werden. Die Schulden werden „eingefroren“. Sie können sich nicht mehr erhöhen.

Das Gericht kontrolliert, ob Sie im Konkurs keine neuen Schul­den machen. Es schickt eine Person vorbei, die überprüft, ob Sie noch Vermögen haben. Wenn ja, werden diese Wert­sachen für die Gläubiger verkauft (Haus, Auto, Schmuck,…). Den glei­chen Grund hat auch die Überprüfung von  Post, Handy und dem  Konto.

Das Privatkonkursverfahren beim Bezirksgericht dauert in der Regel 3 bis 6 Monate. Dann muss man in den nächsten 3 bis 7 Jahren an seine Gläubiger bezahlen. Halten Sie diesen Plan ein, sind sie am Ende schuldenfrei! Wie das geht finden Sie weiter unten in diesem Text.

Die Schuldnerberatung OÖ hilft Ihnen gerne bei der Eröffnung des Konkurses und beim Ausfüllen der Formulare. Sie unterstützt und vertritt Sie auch vor Gericht.

Sie wollen aktiv werden? Wir helfen Ihnen dabei und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Telefonnummer: 0732 – 77 55 11

Zur Anmeldung >>>