Verantwortung und Zielsetzung
Der Verein Schuldnerberatung Oberösterreich setzt sich für eine barrierefreie digitale Umgebung ein und arbeitet kontinuierlich daran, die Website ww.ooe.schuldnerberatung.at den Anforderungen des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) sowie der WCAG 2.2 AA-Normen anzupassen.
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Funktionen so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen – unabhängig von körperlichen, kognitiven oder technischen Voraussetzungen – selbstbestimmt und uneingeschränkt genutzt werden können.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgende Website:
www.ooe.schuldnerberatung.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die genannte Website ist wegen der nachstehend aufgeführten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen derzeit nur teilweise mit den Anforderungen gemäß Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA, sowie der europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), soweit sie auf Websites anwendbar ist.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ein Auszug aus den nicht barrierefreien Inhalten und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Tastaturnavigation: Sprungmarke zum Hauptinhalt fehlt. Fokus bei Logo, Footer und Cookie-Popup nicht ausreichend sichtbar.
- Kontraste: Unzureichend bei Fußzeilenlinks, Hover-Zuständen und erklärenden Texten (z. B. gelbe Begriffe bei „Privatkonkurs“).
- Struktur: Überschriftenhierarchie teilweise fehlerhaft (z. B. undeclared headings, falsche Reihenfolge von h2/h3).
- Formulare & Interaktionen:
- „Kontaktdaten“-Abschnitt im Anmeldeformular nicht korrekt fokussierbar.
- Hover-Infos zu Begriffen bei „Privatkonkurs“ nicht mit Tastatur erreichbar.
- Linktexte: Fehlende title-Attribute; externe Links und Lightboxen nicht eindeutig gekennzeichnet.
- Screenreader-Kompatibilität:
- Teilweise unlogische Lesereihenfolge.
- Unklare Bezeichnung externer Links.
- Schriftvergrößerung: Fixe px-Angaben verhindern browserseitige Schriftvergrößerung; Zoom auf 400 % funktioniert ansonsten gut.
Unverhältnismäßige Belastung
Bestimmte Anpassungen, wie eine vollständige Neustrukturierung der HTML-Semantik oder das Redesign, sowie teilweise bei den Farbkontrasten stellen derzeit eine unverhältnismäßige Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/210 dar. Dennoch werden laufend Verbesserungen umgesetzt!
Diese Einschätzung wurde auf Basis derzeitiger technischer, personeller und finanzieller Ressourcen getroffen und wird regelmäßig überprüft.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. Oktober 2025 auf Grundlage eines manuellen Accessibility-Basischecks erstellt, der von 1. bis 4. September 2025 durch externe Prüferin Verena Ebenhofer (APPtimal e.U.) durchgeführt wurde. Der Test wurde mit gängigen Tools (NVDA, VoiceOver, Tastaturtests in Chrome) durchgeführt. Geprüfte Seiten: Startseite, Statistik, Privatkonkurs, Wörterbuch, Anmeldung.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen weitere Barrieren auf unseren Websites auffallen oder Sie Informationen in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter:
Wir bemühen uns, alle Anfragen zeitnah zu beantworten.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach § 14 BaFG zu wenden:
Schlichtungsstelle für Behindertengleichstellung
Sozialministeriumservice – Bundesstelle für Barrierefreiheit
E-Mail: office@sozialministeriumservice.at
Web: www.sozialministeriumservice.at
Dies ist insbesondere dann möglich, wenn keine zufriedenstellende Lösung innerhalb von zwei Monaten nach Kontaktaufnahme gefunden wurde.
