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Obliegenheiten sind bestimmte Regeln und Pflichten,
die in einem Abschöpfungs-Verfahren gelten.
Das Abschöpfungs-Verfahren ist in einem eigenen
Kapitel beschrieben (Seite 21–23).
Die Schuldnerin oder der Schuldner muss dem Gericht und dem
Treuhänder melden, wenn sich an ihrer oder seiner Situation etwas
geändert hat. Das ist zum Beispiel:
• Ein Wohnortwechsel
• Änderungen bei der Arbeit
• Änderungen beim Arbeitslosen-Geld
• Änderungen beim Krankengeld
• Bei Schenkungen
• Bei Erbschaften
• Bei Gewinnen
Wenn die Schuldnerin oder der Schuldner sich nicht an die Regeln
und Pflichten hält, kann das Abschöpfungs-Verfahren abgebrochen
werden.
Dann sind alle Schulden wieder da!
Ein neuer Privat-Konkurs kann erst nach einer bestimmten Zeit
wieder begonnen werden.