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Es gibt 3 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben M beginnen.
Mahnung
Sie bezahlen eine Rechnung nicht rechtzeitig. Der Mensch oder die Firma, dem oder der Sie Geld schulden, nennt man Gläubiger. Dieser ruft Sie an oder schreibt Ihnen einen Brief. Sie werden aufgefordert, die Rechnung zu bezahlen. Das nennt man eine Mahnung. Der Gläubiger müsste das gar nicht machen. Er könnte auch gleich zu einem Inkasso-Büro oder zum Gericht gehen.

Masse-Konto
Ein Privat-Konkurs wird bei Gericht eröffnet. Für die Dauer des Insolvenz-Verfahrens richtet das Gericht dazu ein Konto ein. Dieses Konto nennt man Masse-Konto. Die Schuldnerin oder der Schuldner und auch der Dritt-Schuldner werden darüber informiert. Auf dieses Konto werden während des Privat-Konkurses alle Gelder eingezahlt, die durch eine Pfändung zusammenkommen. Auch das Geld, das durch den Verkauf von Vermögen hereinkommt, wird auf das Masse-Konto eingezahlt.

Mit-Haftung oder Solidar-Haftung
Mehrere Personen haften für die selben Schulden. Das heißt, dass mehrere Personen diese Schulden zurückzahlen können oder müssen. Die Gläubiger können wählen, von wem sie die Zahlung verlangen. Manchmal ist auch eine Reihenfolge festgelegt.

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