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Es gibt 3 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben H beginnen.
Haftung
Wenn Sie einen Vertrag unterschreiben, müssen Sie sich an das halten, was im Vertrag steht. Einen Kredit müssen Sie zum Beispiel zurückbezahlen. Das steht im Vertrag. Der Kredit-Nehmer zahlt also die Kredit-Raten zurück. Manchmal gibt es noch eine weitere Person, die sich verpflichtet hat zu zahlen, wenn der Kredit-Nehmer selbst nicht zahlt. Das ist der Bürge. Er haftet auch dafür. Das nennt man eine Bürgschaft.

Haushalts-Plan, Haushalts-Buch

Damit Sie den Überblick über Ihre Ausgaben und Einnahmen
behalten, können Sie einen Haushalts-Plan machen.
In diesem Plan sind alle Einnahmen und Ausgaben pro Monat
aufgeschrieben. Aber auch das, was in Zukunft noch kommt.
Sie brauchen vielleicht eine neue Waschmaschine
oder Ihr Kind fährt auf Sportwoche.
Das sind außergewöhnliche Ausgaben, mit denen Sie aber
immer wieder rechnen müssen.
Den Haushalts-Plan schreiben Sie in ein Haushalts-Buch.
In einer Spalte notieren Sie alle Einnahmen in einem Monat.
Das können zum Beispiel sein:
• Der Lohn
• Die Kinder-Beihilfe
• Die Pension
• Das Arbeitslosen-Geld
• Die Unterhalts-Zahlung, die Sie bekommen.
In einer anderen Spalte notieren Sie alle Ausgaben in einem Monat.
Das können zum Beispiel sein:
• Die Miete
• Ihre Lebensmittel
• Das Geld für Wasser, Strom und Gas
• Ihre Versicherungen
• Das Geld für Ihr Auto, zum Beispiel Benzin und die Versicherung
• Geld für Kleidung, Zigaretten und so weiter.
Am Ende vom Monat rechnen Sie in der ersten Spalte alle
Einnahmen zusammen. In der anderen Spalte rechnen Sie alle
Ausgaben zusammen. So können Sie gut sehen, wie viel Geld Sie
im Monat haben und wie viel Geld Sie im Monat ausgeben.
Die Einnahmen sollten höher sein als die Ausgaben.


Hypothek
Sie haben Schulden. Sie besitzen ein Grundstück oder eine Wohnung oder ein Haus. Das nennt man eine Liegenschaft. Eine Liegenschaft muss im Grundbuch eingetragen sein. Dort steht dann, wer der Besitzer ist. Wenn Sie eine Liegenschaft besitzen und gleichzeitig aber Schulden haben, kann die Liegenschaft im Grundbuch mit einem Pfandrecht belegt werden. Die Gläubiger können dann die Liegenschaft versteigern – das heißt verkaufen lassen, wenn Sie Ihre Schulden nicht zahlen.

2022-07-25_asb_Schuldenwoerterbuch_Auflage3_EndV