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Es gibt 7 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben G beginnen.
Gefährliche SchuldenEs gibt Schulden, die haben schwerwiegende Auswirkungen,
wenn Sie sie nicht zurückzahlen können.
Zum Beispiel, wenn Sie die Miete nicht zahlen,
können Sie die Wohnung verlieren.
Oder wenn Sie Alimente oder Geldstrafen nicht zahlen,
können Sie dafür ins Gefängnis kommen.
Sie sollten diese Rechnungen daher immer zuerst bezahlen.
Gericht, Bezirks-GerichtBei Gericht arbeiten Fach-Personen, die sich mit Recht und Gesetz
beschäftigen. Das sind zum Beispiel Richter oder Rechts-Pfleger.
Die Verhandlungen für die Schulden-Regulierung werden beim
Bezirks-Gericht geführt.
Beim Bezirks-Gericht erhalten Sie auch den
Exekutions-Register-Auszug.
Die Schuldnerin oder der Schuldner kann überprüfen, ob Gläubiger
die Schulden schon bei Gericht eingeklagt haben.
Und ob sie schon eine Pfändung beantragt haben.
Gerichts-Vollzieher (auch Exekutor genannt)Die Gerichts-Vollzieher arbeiten beim Gericht. Ihre Aufgabe ist es,
Geld bei einer Schuldnerin oder einem Schuldner zu holen, um
damit Schulden zu bezahlen.
Wenn das nicht möglich ist, weil die Schuldnerin oder der Schuldner
kein Geld hat, erstellt der Gerichts-Vollzieher eine Liste.
Auf dieser Liste ist festgehalten, was alles in der Wohnung pfändbar
ist (siehe Pfändung auf Seite 44 und Fahrnis-Exekution auf
Seite 32).
Diese Liste nennt man ein Pfändungs-Protokoll.
Der Gerichts-Vollzieher kommt dazu in Ihre Wohnung.
Er muss sich ausweisen können.
Sie müssen ihn in die Wohnung hinein lassen.
Giro-KontoGiro ist ein italienisches Wort, man spricht es so aus: Schiro.
Das Giro-Konto ist ein Gehalts-Konto bei einer Bank.
Von einem Giro-Konto können Sie Geld abheben, Überweisungen
machen und Geld darauf einzahlen.
Manchmal kündigt die Bank das Konto, wenn jemand Schulden hat.
Jeder Mensch hat aber das Recht auf ein Basis-Konto.
GläubigerGläubiger ist jemand, dem die Schuldnerin oder der Schuldner
Geld schuldet. Das kann ein Mensch oder eine Behörde oder
eine Firma sein. Man kann Gläubiger auch betreibende Partei
nennen.
Gläubiger-ListeDas ist eine Liste, auf der alle Gläubiger aufgeschrieben sind,
denen die Schuldnerin oder der Schuldner Geld schuldet.
Gläubiger-SchutzverbändeDie Gläubiger-Schutzverbände unterstützen Gläubiger bei Gericht.
Sie können Gläubiger im Konkurs-Verfahren vertreten.
Sie sammeln außerdem wichtige Informationen über die
Personen oder Firmen, die Kredite aufnehmen.
In Österreich gibt es 3 Gläubiger-Schutzverbände:
• Kreditschutzverband 1870 (KSV)
• Alpenländischer Kreditorenverband (AKV)
• Österreichischer Verband Creditreform (ÖVC)
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