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Es gibt 4 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben F beginnen.
Fahrnis-Exekution

Um die Schulden zu begleichen, wird bei einer gerichtlichen
Exekution das bewegliche Vermögen verkauft.
Dazu prüft der Gerichts-Vollzieher,
ob es pfändbare Gegenstände gibt.
Das sind zum Beispiel Möbel, Geräte oder Schmuck.
Mit dem Geld aus dem Verkauf können die Schulden
und die Kosten des Verfahrens bezahlt werden.
Es gibt aber auch unpfändbare Gegenstände.
Dazu gehören diese Dinge:
• Alle Gegenstände, die zu einer einfache Lebensführung
notwendig sind.
• Einfache Kleidung
• Nahrungsmittel und Heizmittel für 4 Wochen
• Gegenstände für die Berufs-Ausübung
• Lernbehelfe
• Höchstpersönliche Gegenstände wie zum Beispiel der Ehering
• Gegenstände, die nicht der Schuldnerin oder dem Schuldner
gehören. Das müssen die Schuldnerin oder der Schuldner
nachweisen können.


Fälligkeit oder Fälligstellung
Das ist der Zeitpunkt, wann eine Forderung bezahlt werden muss. Zum Beispiel die Versicherungs-Prämie, die Miete oder der Kredit. Die Fälligkeit wird meist durch einen Vertrag bestimmt. Wenn Sie nicht zahlen, kann der Gläubiger das bei Gericht klagen.

Forderung
Eine Forderung ist eine Verpflichtung zur Zahlung. Sie kaufen zum Beispiel etwas, bezahlen es aber nicht gleich. Das kann auch ein Kredit bei einer Bank sein, oder Sie haben sich Geld ausgeliehen. Dieses Geld müssen Sie zurückzahlen. Es besteht also eine Forderung.

Forderungs-Anmeldung
Es gibt einen Privat-Konkurs. Die betroffenen Gläubiger wollen sich daran beteiligen, um ihr Geld zurückzubekommen. Darum melden sie ihre Forderungen dem zuständigen Gericht. Die Gläubiger müssen dazu einen Antrag ausfüllen. In diesem müssen sie angeben, wie hoch die Forderung ist und wie sie sich zusammensetzt. Zum Beispiel Schulden, Zinsen, Mahngebühren

2022-07-25_asb_Schuldenwoerterbuch_Auflage3_EndV