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Es gibt 2 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben D beginnen.
Delogierung

Delogierung ist ein französisches Wort,
man spricht es so aus: Deloschierung.
Sie haben Ihre Miete nicht bezahlt. Es besteht die Gefahr,
dass Sie aus der Wohnung ausziehen müssen.
Die Polizei oder ein Gerichts-Vollzieher kann Sie zum Verlassen
der Wohnung oder des Hauses auffordern.
Delogierung heißt es, wenn die Personen, die in der Wohnung
oder im Haus wohnen, durch die Polizei daraus entfernt werden.
Das sind die Gründe für eine Delogierung:
• Sie können Ihre Miete schon länger nicht mehr bezahlen.
• Sie haben die Miet-Wohnung extrem verschmutzt
oder vieles darin kaputt gemacht.
Dann kann die Besitzerin oder der Besitzer der Wohnung
oder des Hauses einen Antrag auf Räumung und Delogierung
bei Gericht einbringen.
Räumung heißt es, wenn die Möbel und die ganze Einrichtung
ausgeräumt werden.
Besteht die Gefahr, dass Sie dadurch wohnungslos werden,
können Sie einen Antrag auf Räumungs-Aufschub stellen.
Das bedeutet, dass Sie noch etwas Zeit bekommen, um Ihre
Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. So können Sie vielleicht
die Wohnung behalten oder eine neue Wohnung finden


Dritt-Schuldner
Sie gehen arbeiten und der Arbeitgeber zahlt Ihnen dafür Geld. Er schuldet Ihnen also Geld für Ihre Arbeit. Darum nennt man den Arbeitgeber einen Dritt-Schuldner. Wenn Sie Schulden haben und diese nicht mehr bezahlen können, entscheidet das Gericht, dass der Arbeitgeber das Geld gleich an die Gläubiger ausbezahlen muss.

2022-07-25_asb_Schuldenwoerterbuch_Auflage3_EndV