Leichte Sprache – Klare Information (PDF Ansicht) >>>


A B D E F G H I K L M O P R S T Ü V Z
Es gibt 4 Einträge in diesem Verzeichnis, die mit dem Buchstaben A beginnen.
Abschöpfungs-Verfahren
Das Abschöpfungs-Verfahren ist eine Form der Schulden-Regelung. Beim Abschöpfungs-Verfahren wird das Geld abgeschöpft. Das heißt, es wird weggenommen und an einen Verwalter übergeben. Am Ende ist man schuldenfrei.

Alimente (Unterhalts-Zahlung)
Wenn sich ein Paar trennt oder scheiden lässt, muss oft einer dem anderen regelmäßig Geld zahlen. Das nennt man Unterhalts-Zahlung oder Alimente. Wenn sich die Eltern trennen, müssen für gemeinsame Kinder Alimente bezahlt werden. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, bekommt Geld vom anderen Elternteil. Dieses Geld muss für die Kinder ausgegeben werden. Eltern müssen auch Alimente zahlen, wenn ihre Kinder in einer Pflegefamilie leben. Zur Zahlung von Unterhalt oder Alimenten ist man verpflichtet. Wer nicht bezahlt, macht sich strafbar

Aufhebung der Insolvenz oder des Privat-Konkurses
Das gerichtliche Verfahren einer Schulden-Regelung beginnt mit der Eröffnung des Konkurses bei Gericht. Es gibt eine Gerichts-Verhandlung. Diese nennt man auch Tag-Satzung. Da einigen sich alle Beteiligten auf eine bestimmte Form der Schulden-Regelung. Das kann ein Zahlungs-Plan oder ein Abschöpfungs-Verfahren sein. In dieser Zeit darf die Schuldnerin oder der Schuldner keine Rechts-Geschäfte abschließen, zum Beispiel keinen Handy-Vertrag unterschreiben. Sie oder er darf auch nichts vom Konto abheben. Es gibt eine Konto-Sperre. Nach ungefähr 3 bis 6 Monaten ist das Gerichts-Verfahren abgeschlossen. Das nennt man dann Aufhebung der Insolvenz oder Aufhebung des Privat-Konkurses. Die Gläubiger entscheiden sich in der Tag-Satzung entweder für den Zahlungs-Plan oder das Abschöpfungs-Verfahren. Jetzt darf die Schuldnerin oder der Schuldner ihre oder seine finanziellen Angelegenheiten wieder selbst erledigen. Sie oder er muss sich aber an die Regeln des Zahlungs-Planes oder des Abschöpfungs-Verfahrens halten. Die Aufhebung der Insolvenz oder des Privat-Konkurses ist nicht zu verwechseln mit der Beendigung der gesamten Schulden-Regelung. Zur Beendigung kommt es erst, wenn die Schuldnerin oder der Schuldner sich an alle Regeln im Zahlungs-Plan oder im Abschöpfung-Verfahren gehalten hat. Das tritt erst nach 5 Jahren ein.

Außer-gerichtlicher Ausgleich
Manchmal braucht es kein Gericht, damit eine Lösung mit den Gläubigern gefunden wird. Die Gläubiger verzichten dabei auf einen Teil des Geldes. Alle Gläubiger müssen mit der Regelung einverstanden sein. Es wird mit allen ausgemacht, wie viel Geld sie bekommen. Alle Gläubiger erhalten einen gleich großen Anteil. Nach einer bestimmten Zeit ist die Schulden-Regelung abgeschlossen. Die Schuldnerin oder der Schuldner ist dann schuldenfrei. Es kommt zu einer Rest-Schuld-Befreiung.

2022-07-25_asb_Schuldenwoerterbuch_Auflage3_EndV