Der notwendige Lebensunterhalt wird durch Gesetze (Pfändungsgrenzen der Exekutionsordnung) und soziale Unterstützungen gesichert. Informationen dazu geben Schuldnerberatungen und andere Sozialeinrichtungen sowie Behörden. Auch im Schuldenregulierungsverfahren gelten die Pfändungsgrenzen der Exekutionsordnung. Dem Schuldner ist daher vom Einkommen und Vermögen so viel zu belassen, dass er mit seiner Familie ein einfaches, aber menschenwürdiges Leben führen kann. Im Rahmen der Verfahrensvorschriften liegt es allerdings am Schuldner, durch größtmögliche Zahlungen an die Konkursgläubiger die Restschuldbefreiung zu ermöglichen.