Die Eröffnung eines Konkursverfahrens wird in der Ediktedatei (www.edikte.justiz.gv.at) bekannt gegeben. Direkt vom Gericht verständigt werden Arbeitgeber, Vermieter, Gläubiger und kontoführende Bank. Gelegentlich werden Konkurseröffnungen auch in Tageszeitungen und anderen Veröffentlichungen abgedruckt. Die Konkurseröffnung wird auch in der Datenbank des KSV von 1870 eingetragen.