Wenn Vermögen leichtfertig verschleudert wird oder unverhältnismäßig hohe Schulden vor dem Konkursantrag gemacht werden, kann der Weg zur Entschuldung versperrt sein. Wer sich nicht an die Regeln des Abschöpfungsverfahrens hält (Obliegenheitsverletzung), kann aus dem Abschöpfungsverfahren herausfallen. Man ist ab der Einleitung des Abschöpfungsverfahrens, unabhängig von der erfolgreichen Beendigung, 10 Jahre für ein neues Zahlungsplanverfahren und 20 Jahre für ein neues Abschöpfungsverfahren, gesperrt.