Ein außergerichtlicher Regulierungsvorschlag muss von allen Gläubigern angenommen werden, ein realistischer Vorschlag hat bei einsichtigen Gläubigern sehr gute Chancen. Bei Scheitern oder Aussichtslosigkeit der außergerichtlichen Regelungsversuche ist ein zahlungsunfähiger Schuldner verpflichtet, unverzüglich den gerichtlichen Konkurs anzumelden. Allerdings macht sich nur strafbar, wer durch die verzögerte Konkursanmeldung die Befriedigung der Gläubiger beeinträchtigt.
Bei Fragen oder Schwierigkeiten sollten Sie sich rasch und ohne falsche Scham an eine vertrauenswürdige Beratungsstelle wenden.