Besteht die Forderung zu Recht? Überprüfen Sie, ob ein rechtskräftiger Exekutionstitel vorliegt bzw. ob dessen Rechtskraft in Folge von Formfehlern anfechtbar ist.
Die häufigsten Exekutionstitel sind Versäumungsurteile, die ohne inhaltliche Einflussnahme durch den Schuldner gefällt werden, zB weil der Schuldner aufgrund eines Zustellmangels gar nichts von der Klage wusste. In diesem Fall kann eine nicht zu Recht bestehende Forderung trotz rechtskräftigen Urteils bekämpft werden. Zu diesem Zweck ist binnen 14 Tagen ab Kenntnis des Exekutionstitels ein Wiedereinsetzungsantrag beim zuständigen Gericht zu stellen.
Wenn die betreffende Forderung bereits bezahlt wurde, muss der Schuldner einen Exekutions-Einstellungsantrag stellen und die tatsächliche Bezahlung der Schulden nachweisen; ein bloßer Überweisungsauftrag an die Bank genügt dabei nicht als Nachweis.