Die Vertretung durch die Schuldnerberatung OÖ ist kostenfrei. Bei einer Eigenverwaltung (wenn kein Insolvenzverwalter vom Gericht bestellt wird) fallen in der Regel nur geringe Kosten für Gläubigerschutzverbände an. Sollte vom Gericht in bestimmten Fällen ein Insolvenzverwalter bestellt werden, belaufen sich die Kosten in der Regel auf EUR 1.000 bis 3.000. Im Abschöpfungsverfahren fallen Kosten für den Treuhänder an. Die Kosten müssen nicht im Vorhinein aufgebracht werden. Es gibt keine Verfahrenshilfe.