Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser! Die Höhe der monatlichen Gehaltspfändung wird vom Drittschuldner (meist Arbeitgeber, aber auch Arbeitsmarktservice, Pensionsversicherungsanstalt oder eine andere bezugsauszahlende Stelle) berechnet. Diese Berechnung soll jedenfalls überprüft werden. Infos und Unterstützung dazu bekommen Sie bei den staatlich anerkannten Schuldenberatungen und im Internet: https://www.drittschuldner.at/. Es kommt gelegentlich vor, dass nicht die aktuelle Pfändungsgrenze herangezogen wird, oder Ihre Unterhaltspflichten übersehen und nicht in die Pfändung eingerechnet werden.