Es kommt zu einem Exekutions- und Zinsenstopp. Durch die Veröffentlichung des Konkurses sollen Gläubiger auf den Konkurs aufmerksam gemacht werden. Das bisher pfändbare Vermögen fällt in die Konkursmasse. Das ist ein Gerichtskonto, auf dem die Beträge für die Gläubiger gesichert werden und gegebenenfalls die Verfahrenskosten bezahlt werden. Schuldner können über die Konkursmasse nicht verfügen und dürfen gewisse Verträge nur mit Zustimmung des Gerichts abschließen. Gläubiger dürfen gewisse Rechtsgeschäfte anfechten. Die Verjährung von angemeldeten Forderungen wird unterbrochen. Es kommt eventuell zur Kündigung von Verträgen, einer Sperre von angemeldeten Handys und der Einziehung der Bankomatkarte. Wird ein Masseverwalter bestellt, kommt es zu einer Postsperre für die Dauer des Konkursverfahrens.
Wird der Konkurs mit unserer Hilfe vorbereitet, werden Sie von der Beraterin/dem Berater ausführlich und umfassend über die Folgen Ihrer Konkurseröffnung informiert. Wir informieren Sie von welchen Folgen Sie konkret betroffen sein werden.