Schuldenberatungszeichen
Bessere Erkennbarkeit für anerkannte Schuldenberatung ab Jänner 2008
Um Menschen mit Schuldenproblemen künftig größere Sicherheit im Hinblick auf das zur Verfügung stehende Beratungsangebot zu geben, werden die vom Justizministerium 'bevorrechteten' Schuldenberatungsstellen ab sofort durch ein 'Schuldenberatungszeichen' als staatlich anerkannte Beratungen von anderen Anbietern unterscheidbar.
Erkennbar sind die vom Justizministerium 'bevorrechteten' Schuldenberatungseinrichtungen ab sofort am Schuldenberatungszeichen, einem Gütezeichen bestehend aus Bundeswappen und der Wortfolge 'staatlich anerkannte Schuldenberatung'.
Anerkannte Schuldenberatungen gibt es in allen Bundesländern an insgesamt 27 Standorten.
Hilfesuchende KonsumentInnen, die sich an eine staatlich anerkannte Schuldenberatung wenden, können sich dabei auf folgende Qualitäten verlassen:
- Kostenlose Beratung
Staatlich anerkannte Schuldenberatungen sind gemeinnützige Unternehmen, die im öffentlichen Auftrag und mit öffentlicher Finanzierung (Länder, Arbeitsmarktservice) arbeiten.
- Professionelle Schuldenregulierung
Speziell entwickelte Aus- und Fortbildungsprogramme, sowie österreichweite Beratungsstandards garantieren die Suche nach einer nachhaltigen Lösung für Schuldenprobleme entsprechend der spezifischen Lebenssituation und den finanziellen Möglichkeiten der Betroffenen. Sie bieten professionelle Unterstützung bei einem Antrag auf Privatkonkurs.
- Vertraulichkeit und Verlässlichkeit
Erwartet werden können auch strikte Vertraulichkeit und ein hohes Maß an Verlässlichkeit. Langjährige Erfahrung, eine Mindestanzahl an MitarbeiterInnen, die finanzielle Absicherung durch öffentliche Förderung, sowie regelmäßige externe Kontrollen der Qualität der einzelnen Beratungseinrichtungen garantieren die Dauerhaftigkeit und Seriosität des Beratungsangebots.
top
|